An dieser Stelle informieren wir Sie über die Situation am Klinikum Heidenheim und stellen Ihnen allgemeine Informationen zur Verfügung.
Besucher müssen - unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus - ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist. Ebenso wird der Nachweis eines maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Testergebnisses akzeptiert.
Nach der seit 30. Juni 2022 geltenden neuen Fassung der Coronavirus-Testverordnung haben Besucher von Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Teststelle nach den geltenden Bedingungen.
Alle Besucher müssen am Empfang ihr negatives Covid-19-Testergebnis vorweisen. Ebenso wird ihre Körpertemperatur gemessen. Wir weisen auf den Aushang der Besuchsregeln im Eingangsbereich hin. Besuche von Personen, die der Absonderungspflicht unterliegen oder mit engem Kontakt zu Infizierten, sind nicht möglich. Bei Erkältungs- und Grippesymptomen gilt ebenso ein Zutrittsverbot.
Die Besuchszeiten für das Klinikum Heidenheim sind auf eine Stunde zwischen 14:00 und 19:00 Uhr beschränkt. In der Rehaklinik Giengen gilt weiterhin eine Besuchszeit von 14:00 bis 17:00 Uhr. Pro Patientenzimmer sind zeitgleich maximal zwei Besucher zugelassen. In der Alarmstufe reduziert sich diese Zahl auf eine Person.
Die Besuchszeiten beziehen sich auf Besuche in Patientenzimmern. Sie gelten nicht in den Räumlichkeiten des Café Kanne.
Grundsätzlich gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske ohne Ausatemventil während des gesamten Aufenthalts im Klinikum und auf dem Außengelände. Bei Covid-typischen Symptomen wie Fieber, Husten, sonstigen Erkältungssymptomen oder Geschmacks- und Geruchstörungen ist der Zutritt nicht gestattet. Ebenfalls gelten die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln.
Der Sicherheit von Schwangeren und neugeborenen Kindern gilt unser höchstes Augenmerk. Deswegen führen wir in der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe umfangreiche Maßnahmen durch, damit Eltern die Geburt ihres Kindes sicher erleben können.
Mehr dazu auf der Seite der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
In der Kinderklinik gilt, dass ausschließlich Eltern ihre Kinder besuchen dürfen. Besuche von sonstigen Verwandten, Bekannten oder Freunden sind nicht erlaubt. Ein Elternteil/Personensorgeberechtigter pro stationär aufgenommenem Kind ist als Begleitung zulässig. Bei stationärer Aufnahme führt das Team der Kinderklinik sowohl beim Kind, als auch bei der Begleitperson einen PCR-Test durch. Der andere Elternteil/Personensorgeberechtigte kann gemäß den oben genannten Bestimmungen das Kind für eine Stunde täglich besuchen.