Die Sicherheit der im Krankenhausbetrieb verwendeten Medizinprodukte ist Teil unseres Qualitätsmanagements. Als Medizinprodukte gelten laut der EU-Richtlinie 93/42/EWG "alle einzelnen oder miteinander verbundenen Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe oder anderen Gegenstände, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen bestimmt sind." Beispiele:
Gemäß der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten, sind wir dazu verpflichtet, einen Beauftragten für Medizinprodukte zu ernennen.
Die Aufgaben und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit umfassen nach §6, Abs. 2 MPBetreibV folgende Punkte:
Sollten Sie Fragen zu unseren verwendeten Medizinprodukten und deren Sicherheit haben, kontaktieren Sie gerne unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit!
Robert Denker