Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen bietet Ihnen unsere Klinik zusätzliche Wahlleistungen an. Diese Leistungen müssen wir Ihnen, falls keine Kostenübernahmeerklärung Ihrer privaten Krankenversicherung vorliegt, direkt berechnen. Zu den Allgemeinen Vertragbestimmungen und zu den Bedingungen des Tarifes für stationäre Leistungen bieten wir Ihnen an:
*Diese Leistungen sind in den Intensivabteilungen leider nicht möglich
Im Fall der Wahlleistung Arzt werden die ärztlichen Leistungen stets vom leitenden Arzt der Fachabteilung, im Verhinderungsfall durch den ständigen Stellvertreter erbracht. Mit dieser Wahlleistung können alle im Rahmen der Behandlung beigezogenen und liquidationsberechtigten Ärzte ihre Leistungen gesondert berechnen.
Dies gilt auch für Konsiliarärzte und auswärtige ärztlich geleitete Einrichtungen. Eine Beschränkung der Wahlleistung auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzte ist nicht möglich.
Jeder Wahlleistungsvertrag kann während des stationären Aufenthalts in unserer Klinik geändert bzw. beendet werden. Die Kündigung geben Sie in diesem Fall bitte an der Abrechnungsstelle in der Verwaltung ab.