Wahlleistungen und Tarife
Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen bieten wir Ihnen zusätzliche Wahlleistungen an. Diese Leistungen sind entweder durch Ihre private Krankenversicherung gedeckt oder Sie können diese als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Zu den Allgemeinen Vertragbestimmungen und zu den Bedingungen des Tarifes für stationäre Leistungen bieten wir Ihnen an:
Patientenzimmer
- Einzelzimmer*
- Zweibett-Zimmer*
- Bereitstellung eines Telefons
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
*Diese Leistungen sind in den Intensivabteilungen leider nicht möglich
Leistungen des Arztes
Im Fall der Wahlleistung "Arzt" werden die ärztlichen Leistungen stets vom leitenden Arzt der Fachabteilung, im Verhinderungsfall durch den ständigen Stellvertreter erbracht.
Dies gilt auch für Konsiliarärzte und auswärtige ärztlich geleitete Einrichtungen. Eine Beschränkung der Wahlleistung auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzte ist nicht möglich.
Sie können Ihren Wahlleistungsvertrag während des stationären Aufenthalts in unserer Klinik jederzeit ändern oder beenden. Die Kündigung geben Sie in diesem Fall bitte an der Abrechnungsstelle in der Verwaltung ab.