Unternehmensentwicklung und Compliance
Zu den Aufgabenbereichen der Stabstelle Unternehmensentwicklung und Compliance gehören:
- Gremienarbeit, zum Beispiel im Aufsichtsrat oder der Gesellschafterversammlung
- Mitarbeit und Unterstützung bei Projekten, die die Unternehmens- oder Organisationsentwicklung betreffen
- Vertragswesen
- Klärung von Belangen rund um Unternehmensaufbau und Abläufe
- Unternehmens-Compliance (Einhaltung gesetzlicher Richtlinien und Vorschriften innerhalb des Unternehmens)
Die Stabsstelle Unternehmensentwicklung und Compliance übernimmt ferner die Funktion der Internen Meldestelle im Sinne der EU-Hinweisgeber-Richtlinie. Es werden Meldungen zu Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen sowie unternehmensinternen Regelungen per Meldebogen entgegengenommen – auch anonym.
Ihre Angaben unterliegen dabei der Vertraulichkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es gelten die Datenschutzhinweise des Klinikums Heidenheims.
Lieferkettensorgfaltspflicht (LkSG)
Ab dem 01.01.2024 müssen in Deutschland im Rahmen des LkSG Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeitenden menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten beachten sowie ein entsprechendes Beschwerdeverfahren einrichten.
Verantwortungsbewusstes Handeln gegenüber Mitarbeitenden, Patienten, Kunden, Geschäftspartnern, Umwelt und Gesellschaft wird bei uns am Klinikum Heidenheim gelebt.
Geschützte Rechtspositionen
Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht §2 (2) LkSG
Umweltbezogene Sorgfaltspflicht §2 (3) LkSG
Das Klinikum Heidenheim nimmt nachfolgende Themen im Rahmen des LkSG war:
- Dokumentation und Berichterstattung
- Risikomanagement
- Risikoanalyse
- Präventionsmaßnahmen
- Abhilfemaßnahmen
Informieren Sie sich über unsere Normen und Werte und laden Sie hier den Verhaltenscodex herunter:
Beschwerdeverfahren
Mitarbeitende und Geschäftspartner sind aufgerufen, mögliche Verstöße gegen das LkSG zu melden.
Alle Hinweise können anonym oder vertraulich abgegeben werden. Nach Erhalt der Meldung erfolgt die Prüfung.
Erhärtet sich der Verdacht auf einen Verstoß, werden geeignete Maßnahmen ergriffen.