Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kliniken-heidenheim.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 
 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Formulare und Dokumente, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Die Webseite enthält keine Sprunglinks und keine WAI-ARIA-Landmarks. Somit besteht derzeit nicht die Möglichkeit Bereiche der Webseite direkt anzuspringen oder zu überspringen.
  • Die verwendete Programmiersprache auf der Webseite erleichtert die Nutzung von Browsern und Screenreadern derzeit nicht vollständig.
  • Eine Erläuterung der Webseite in Gebärdensprache DGS sowie eine Erläuterung der Webseite in leichter Sprache, befinden sich für das Klinikum Heidenheim in Planung.
  • Nicht alle Bilder und Grafiken sind mit einem Text (Alternativtext) versehen, der sie aussagekräftig beschreibt.
  • Videos haben teilweise keine Untertitel.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von kliniken-heidenheim.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

 
 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.08.2023 erstellt.

Die Erklärung beruht auf dem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg auf Grundlage der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO), insbesondere ihrer §§ 9 bis 14 und der Anlage 2.

Die Erklärung wurde zuletzt am 04.12.2024 überprüft.

 
 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie gerne direkt unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Katja Hertwig
Unternehmenskommunikation

Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH
Schloßhaustraße 100
89522 Heidenheim

Tel.: 07321 33-94028
E-Mail: katja.hertwig@kliniken-heidenheim.de

 
 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] nicht barrierefrei zugänglich [ist] [sind], können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.